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| Voraussetzungen Sozialpflege |
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Die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpflege setzt die beendigte Vollzeitschulpflicht voraus.
Zugangsvoraussetzungen:- beendigte Vollzeitschulpflicht – möglichst Quali - gesundheitliche Eignung – nachgewiesen mit ärztlichem Attest, dass der/die Bewerber/in für einen - Belehrung nach dem § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs - bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ist ein amtliches Führungszeugnis erforderlich - Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse für Bewerber mit einer anderen Muttersprache
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