Voraussetzungen Sozialpflege

 

Die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpflege setzt die beendigte Vollzeitschulpflicht voraus. 

Zugangsvoraussetzungen:

 

-          beendigte Vollzeitschulpflicht – möglichst Quali

-          gesundheitliche Eignung – nachgewiesen mit ärztlichem Attest, dass der/die Bewerber/in für einen
    pflegerischen Beruf geeignet ist

-          Belehrung nach dem § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

-          Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs

-          bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ist ein amtliches Führungszeugnis erforderlich

-          Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse für Bewerber mit einer anderen Muttersprache