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| Berufsbeschreibung Gartenbau |
(Chinesisches Sprichwort)
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1. Zierpflanzenbau |
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2. Garten- und Landschaftsbau |
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3. Baumschulen |
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4. GemĂĽsebau |
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5. Friedhofsgärtnerei |
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6. Obstbau |
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7. Stauden |
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1. Zierpflanzenbau:
Der Zierpflanzengärtner erzeugt Schnittblumen, Topfpflanzen und Beet- und Balkonpflanzen im Gewächshaus und im Freiland. Sein Arbeitsbereich umfasst die Produktion, Beratung und Vermarktung der kultivierten Pflanzen.
2. GemĂĽsebau:
Der Gemüsegärtner erzeugt verschiedenste Gemüsearten im Gewächshaus und im Freiland. Sein Arbeitsgebiet umfasst neben Produktion, Beratung und Verkauf auch die Lagerung, also die Qualitätserhaltung nach der Ernte.
3. Staudengärtnerei:
Der Staudengärtner produziert eine Vielzahl unterschiedlichster Stauden für den Kleingartenbereich, aber auch für den Landschaftsbau. Beratung der Kunden und Verkauf sind ebenso selbstverständlich wie die pflanzliche Erzeugung.
4. Obstbau:
Im Obstbau pflanzt und pflegt der Gärtner die Obstgärten, er versorgt den Kunden mit dem entsprechenden Obst der Jahreszeit. Darüber hinaus garantiert er dem Verbraucher eine kontinuierliche Marktbelieferung durch eine sachgerechte Lagerung des Obstes.
5. Baumschulgärtner:
In der Baumschule werden Bäume und Sträucher produziert und verkauft. Die Beratung der Kunden über Pflege und Kultur der Gehölze ist dabei selbstverständlich.
6. Garten- und Landschaftsbau:
Der Landschaftsgärtner plant und gestaltet Privatgärten und öffentliche Grünflächen. Dabei gehören zu seinen Tätigkeiten neben Pflanz- und Pflegearbeiten auch Bodenbewegungen, Holz- und Pflasterarbeiten.
7. Friedhofsgärtner:
Der Friedhofsgärtner verbindet die Kultur von Pflanzen mit Dienstleistungstätigkeiten. Er produziert spezielle Pflanzen für den Friedhof, bepflanzt und pflegt Gräber und Friedhofsanlagen.
Dabei erfolgt die Ausbildung in Deutschland im dualen System, also im anerkannten Ausbildungsbetrieb und der beruflichen Schule, in diesem Falle der Staatlichen Berufsschule III Straubing.
Ergänzend dazu, ist die Teilnahme an einem überbetrieblichen Lehrgang in Landshut oder Freising Pflicht.
Für die Ausbildung zum Gärtner ist mindestens der erfolgreiche Hauptschulabschluss erforderlich.
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser und befriedigenden
Englischkenntnissen wird der mittlere Bildungsabschluss verleihen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lehrzeit verkürzt werden. Die erfolgreiche Abschlussprüfung ermöglicht in Verbindung mit mindestens drei Gehilfenjahren den besuch einer Meisterschule
b) Ausbildungsinhalte
- Vermehrung von Pflanzen, KulturfĂĽhrung, Ernte und Vermarktung
- Bodenbearbeitung und –pflege
- Beratungsgespräche mit dem Kunden führen
- Produktions- und Arbeitsplanung
- Marktwirtschaftliche Zusammenhänge
- Umgang mit Maschinen, Geräten und
- Betriebseinrichtungen
- Sinnvoller Einsatz von Ressourcen, Umweltschutz
- Sicherheit am Arbeitsplatz